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D&O-Versicherung

Gute Entscheidungen brauchen Rückendeckung.

Wer ein Unternehmen führt oder überwacht, trifft Entscheidungen mit persönlicher Tragweite. Eine D&O-Versicherung kann Organ- und Leitungspersonen schützen, wenn ihnen daraus ein Vermögensschaden vorgeworfen wird.

Persönliche Einordnung · unabhängiger Marktvergleich · verständliche Empfehlung

Der Kern

Schutz bei persönlicher Inanspruchnahme

  • Prüfung, ob ein erhobener Anspruch berechtigt ist
  • Abwehr unbegründeter Vermögensschadenansprüche
  • Freistellung bei versicherten berechtigten Ansprüchen
  • Versicherungsschutz für definierte Organ- und Leitungspersonen
Was D&O leistet

Anspruchsabwehr und Vermögensschutz gehören zusammen

Die konkrete Deckung richtet sich nach Versicherer, Bedingungswerk und Unternehmensstruktur. Gute Beratung prüft deshalb weit mehr als Versicherungssumme und Prämie.

Ansprüche prüfen

Der Versicherer prüft im versicherten Umfang, ob eine persönliche Pflichtverletzung und ein ersatzfähiger Vermögensschaden vorliegen.

Unberechtigte Ansprüche abwehren

Notwendige Rechts- und Abwehrkosten können übernommen werden, damit Organpersonen ihre Position professionell verteidigen können.

Berechtigte Ansprüche erfüllen

Ist ein versicherter Anspruch berechtigt, kann die Police die persönliche Vermögensbelastung im vereinbarten Umfang auffangen.

Versichertenkreis gestalten

Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat, Prokuristen und weitere Funktionen müssen passend zur tatsächlichen Struktur erfasst sein.

Produkte verstehen

Unternehmens-D&O und persönliche D&O richtig unterscheiden

Beide Lösungen schützen persönliche Verantwortung, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben. Die folgenden Erklärungen zeigen den jeweiligen Zweck und die entscheidenden Prüfpunkte.

Schutz aus dem Unternehmen

Unternehmens-D&O

Das Unternehmen schließt den Vertrag ab und versichert den definierten Kreis seiner Organ- und Leitungspersonen.

Was leistet sie?

Werden Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte oder weitere versicherte Personen wegen einer behaupteten Pflichtverletzung persönlich auf Ersatz eines Vermögensschadens in Anspruch genommen, prüft der Versicherer den Anspruch. Unberechtigte Ansprüche werden im versicherten Umfang abgewehrt; berechtigte Ansprüche werden bis zur verfügbaren Versicherungssumme erfüllt.

Für wen ist sie gedacht?

Für Unternehmen, Unternehmensgruppen sowie private oder öffentliche Rechtsträger, die ihre Organ- und Leitungspersonen gemeinsam absichern möchten.

Worauf kommt es an?

Versichertenkreis, Tochtergesellschaften, Innen- und Außenhaftung, Rückwärtsdeckung, Nachmeldefristen, Abwehrkosten, Ausschlüsse und ausreichende Versicherungssummen.

Wichtig: Die Versicherungssumme steht grundsätzlich allen versicherten Personen gemeinsam zur Verfügung. Eine sorgfältige Ausgestaltung der Unternehmenspolice bleibt deshalb entscheidend.

Individuell kontrollierter Schutz

Persönliche D&O

Die einzelne Entscheidungsperson sichert ihre persönliche Haftung mit einem eigenen Vertrag und einer eigenen Versicherungssumme ab.

Was ist der Unterschied?

Anders als bei der Unternehmens-D&O hängt der Schutz nicht ausschließlich von einer gemeinschaftlichen Police des Unternehmens ab. Die versicherte Person kann Vertragsumfang, Fortführung und Versicherungssumme selbst beeinflussen. Das kann insbesondere bei mehreren Mandaten, einem Ausscheiden aus dem Unternehmen oder unklarer bestehender D&O-Deckung wertvoll sein.

Wann kann sie sinnvoll sein?

Bei mehreren Organmandaten, erhöhtem persönlichem Risiko, Unternehmenskauf oder -verkauf, einem bevorstehenden Ausscheiden sowie als gezielte Ergänzung zu einer bestehenden Unternehmens-D&O.

Was muss geprüft werden?

Das Verhältnis zur Unternehmenspolice, Subsidiarität, bekannte Umstände, Rückwärtsdeckung, Nachmeldefristen, Mandatsumfang und mögliche Überschneidungen oder Deckungslücken.

Wichtig: Eine persönliche D&O ersetzt eine gute Unternehmens-D&O nicht automatisch. Beide Verträge müssen aufeinander abgestimmt werden.

Richtig einordnen

D&O ist kein Freibrief – sondern professioneller Vermögensschutz

Eine D&O-Versicherung ersetzt weder sorgfältige Unternehmensführung noch dokumentierte Entscheidungen. Sie schafft jedoch finanzielle und rechtliche Handlungsfähigkeit, wenn Verantwortung persönlich eingefordert wird.

Darauf achten wir im Vergleich

  • Innen- und Außenhaftungsansprüche
  • Nachmeldefristen und Rückwärtsdeckung
  • Versicherte Personen und Tochtergesellschaften
  • Ausschlüsse, Sublimits und Selbstbehalte
  • Zusammenspiel mit Strafrechtsschutz und Cyberversicherung
Persönliche Beratung

Passt Ihre D&O noch zu Ihrer tatsächlichen Verantwortung?

Wir ordnen Unternehmensstruktur, versicherte Personen und bestehende Deckung ein und vergleichen geeignete Bedingungswerke.

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