Ansprüche prüfen
Der Versicherer prüft im versicherten Umfang, ob eine persönliche Pflichtverletzung und ein ersatzfähiger Vermögensschaden vorliegen.
Wer ein Unternehmen führt oder überwacht, trifft Entscheidungen mit persönlicher Tragweite. Eine D&O-Versicherung kann Organ- und Leitungspersonen schützen, wenn ihnen daraus ein Vermögensschaden vorgeworfen wird.
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Die konkrete Deckung richtet sich nach Versicherer, Bedingungswerk und Unternehmensstruktur. Gute Beratung prüft deshalb weit mehr als Versicherungssumme und Prämie.
Der Versicherer prüft im versicherten Umfang, ob eine persönliche Pflichtverletzung und ein ersatzfähiger Vermögensschaden vorliegen.
Notwendige Rechts- und Abwehrkosten können übernommen werden, damit Organpersonen ihre Position professionell verteidigen können.
Ist ein versicherter Anspruch berechtigt, kann die Police die persönliche Vermögensbelastung im vereinbarten Umfang auffangen.
Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat, Prokuristen und weitere Funktionen müssen passend zur tatsächlichen Struktur erfasst sein.
Beide Lösungen schützen persönliche Verantwortung, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben. Die folgenden Erklärungen zeigen den jeweiligen Zweck und die entscheidenden Prüfpunkte.
Das Unternehmen schließt den Vertrag ab und versichert den definierten Kreis seiner Organ- und Leitungspersonen.
Werden Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte oder weitere versicherte Personen wegen einer behaupteten Pflichtverletzung persönlich auf Ersatz eines Vermögensschadens in Anspruch genommen, prüft der Versicherer den Anspruch. Unberechtigte Ansprüche werden im versicherten Umfang abgewehrt; berechtigte Ansprüche werden bis zur verfügbaren Versicherungssumme erfüllt.
Für Unternehmen, Unternehmensgruppen sowie private oder öffentliche Rechtsträger, die ihre Organ- und Leitungspersonen gemeinsam absichern möchten.
Versichertenkreis, Tochtergesellschaften, Innen- und Außenhaftung, Rückwärtsdeckung, Nachmeldefristen, Abwehrkosten, Ausschlüsse und ausreichende Versicherungssummen.
Wichtig: Die Versicherungssumme steht grundsätzlich allen versicherten Personen gemeinsam zur Verfügung. Eine sorgfältige Ausgestaltung der Unternehmenspolice bleibt deshalb entscheidend.
Die einzelne Entscheidungsperson sichert ihre persönliche Haftung mit einem eigenen Vertrag und einer eigenen Versicherungssumme ab.
Anders als bei der Unternehmens-D&O hängt der Schutz nicht ausschließlich von einer gemeinschaftlichen Police des Unternehmens ab. Die versicherte Person kann Vertragsumfang, Fortführung und Versicherungssumme selbst beeinflussen. Das kann insbesondere bei mehreren Mandaten, einem Ausscheiden aus dem Unternehmen oder unklarer bestehender D&O-Deckung wertvoll sein.
Bei mehreren Organmandaten, erhöhtem persönlichem Risiko, Unternehmenskauf oder -verkauf, einem bevorstehenden Ausscheiden sowie als gezielte Ergänzung zu einer bestehenden Unternehmens-D&O.
Das Verhältnis zur Unternehmenspolice, Subsidiarität, bekannte Umstände, Rückwärtsdeckung, Nachmeldefristen, Mandatsumfang und mögliche Überschneidungen oder Deckungslücken.
Wichtig: Eine persönliche D&O ersetzt eine gute Unternehmens-D&O nicht automatisch. Beide Verträge müssen aufeinander abgestimmt werden.
Eine D&O-Versicherung ersetzt weder sorgfältige Unternehmensführung noch dokumentierte Entscheidungen. Sie schafft jedoch finanzielle und rechtliche Handlungsfähigkeit, wenn Verantwortung persönlich eingefordert wird.
Wir ordnen Unternehmensstruktur, versicherte Personen und bestehende Deckung ein und vergleichen geeignete Bedingungswerke.
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