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Haftungswissen
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Geschäftsführerhaftung in Deutschland

§ 43 GmbHG regelt die organschaftliche Sorgfalt. Besondere Risiken entstehen bei Kapitalerhaltung, Steuern, Sozialabgaben und Insolvenzreife.

Inhaltlicher Stand: 16.09.2026

Deutsche Geschäftsführer müssen die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden. Neben der gesellschaftsrechtlichen Innenhaftung bestehen zahlreiche persönliche Sonderhaftungstatbestände.

Worauf es ankommt

  • Pflichtwidrigkeit und ordnungsgemäße Entscheidungsgrundlage stehen im Zentrum vieler Innenhaftungsfälle.
  • Kapitalerhaltung und verbotene Auszahlungen verlangen erhöhte Aufmerksamkeit.
  • Bei Insolvenzreife gelten besondere Antrags- und Zahlungsregeln.
  • Eine Ressortaufteilung lässt Überwachungs- und Eingriffspflichten nicht vollständig entfallen.
Versicherungsschutz

Was sich absichern lässt

Bei deutschen Risiken sind unter anderem Insolvenz-, Eigenschaden-, Nachmelde- und Anstellungsvertragsklauseln zu prüfen. Strafrechtsschutz bleibt ein eigenständiger Baustein.